Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten sowie unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.
§ 1 An Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis. Die Höhe der zu zahlenden Provision richtet sich auch nach dem Standort/Bundesland des Objektes; es gelten die von den Landesverbänden des Ring Deutscher Makler (RDM) Stand 1993 ermittelten ortsüblichen Provisionssätze. Grundsätzlich ist immer die im Angebot ausgewiesene Provision zu zahlen.
§ 2 Die Maklerprovision einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer ist bei gewerblichen Anmietungen zu zahlen:
Bei Miet- und Pachtverträgen, unabhängig von eventuell vereinbarter geringerer Vertragsdauer als fünf Jahre und bis zu fünf Jahren beträgt die Maklerprovision 2,32 Monatsmieten. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
§ 3 Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt unserer Provisionsrechnung gültig ist.
§ 4 Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer abzulösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Parteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Die Weitergabe der Angebotsdaten an Dritte ist nicht zulässig und macht sie in voller Höhe (Käufer/Mieter- und Verkäufer-/Vermieterprovision) provisionspflichtig, wenn dadurch ein Vertragsabschluss erfolgt.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Sofern keine Interessenkollision oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, auch für die andere Partei des Hauptvertrags provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 5 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 6 Wir haben einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorkaufsrechtes. In einem solchen Fall ist der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet anzusehen.
§ 7 Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte Ihnen unser Verkaufs- und Vermittlungsangebot bereits bekannt sein, weisen Sie uns dies bitte innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter Angabe der Quelle nach.
§ 8 Die im Angebot enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Eventuelle Zusicherungen und Eigenschaften des Kaufobjektes erfordern der Schriftform und müssen im notariellen Kaufvertrag festgelegt sein. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 9 Der Kunde ist berechtigt, Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend zu machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
§ 10 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist ebenfalls der Sitz des Maklers nicht-ausschließlicher Gerichtsstand. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Zustandekommen des Maklervertrags nach außerhalb Deutschlands oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.