Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse ab, in die Sie eingestuft werden. Es gibt drei Steuerklassen, und innerhalb dieser Klassen gelten unterschiedliche Freibeträge:
Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkelkinder
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen
Steuerklasse III: Alle anderen Erben
Beispiel: Wenn Sie die Immobilie von Ihren Eltern erben (Steuerklasse I), können Sie einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro geltend machen. Das bedeutet, dass der Wert der geerbten Immobilie bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt.