Rostock, den 18.03.2025

Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Verkauf von geerbten Immobilien

Der Verkauf von geerbten Immobilien ist eine häufige Praxis, doch dieser Schritt ist mit steuerlichen Verpflichtungen verbunden, insbesondere im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Steuern können Ihre Gewinne erheblich beeinflussen, weshalb es wichtig ist, die relevanten Regelungen zu verstehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Verkauf geerbter Immobilien berücksichtigt werden und welche steuerlichen Möglichkeiten und Fallstricke es gibt.

Warum ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Immobilienverkauf relevant?

Wer eine Immobilie erbt und diese anschließend verkauft, muss sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Auch wenn Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, können beim Verkauf der geerbten Immobilie Gewinne entstehen, die steuerlich relevant sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Immobilie im Laufe der Jahre an Wert gewonnen hat.
Es ist entscheidend, dass Sie die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten kennen, um eventuelle Steuerfallen zu vermeiden und den Verkauf optimal zu gestalten.
Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Verkauf von geerbten Immobilien

Erbschaftssteuer: Was müssen Sie beim geerbten Eigentum beachten?

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Sie eine Immobilie erben. Der Betrag, den Sie zu zahlen haben, hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa dem Wert der Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Grundsätzlich gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Steuerfreibeträge und desto niedriger die Steuerlast.

1. Freibeträge und Steuerklassen

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse ab, in die Sie eingestuft werden. Es gibt drei Steuerklassen, und innerhalb dieser Klassen gelten unterschiedliche Freibeträge:
Steuerklasse I: Ehegatten, Kinder, Enkelkinder
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen
Steuerklasse III: Alle anderen Erben
Beispiel: Wenn Sie die Immobilie von Ihren Eltern erben (Steuerklasse I), können Sie einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro geltend machen. Das bedeutet, dass der Wert der geerbten Immobilie bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt.

2. Steuersätze bei Erbschaftssteuer

Die Steuersätze variieren je nach Steuerklasse und Wert der geerbten Immobilie. In Steuerklasse I beginnt der Steuersatz bei 7 % und steigt je nach Wert der Immobilie bis zu 30 %.
Beispiel: Wenn der Wert der geerbten Immobilie 700.000 Euro beträgt und der Freibetrag von 500.000 Euro bereits genutzt wurde, wird die Steuer nur auf die verbleibenden 200.000 Euro erhoben.
Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Verkauf von geerbten Immobilien

Schenkungssteuer: Steuerliche Behandlung von Schenkungen

Auch wenn die Schenkung einer Immobilie statt einer Erbschaft erfolgt, kann eine Schenkungssteuer fällig werden. Die Regelungen zur Schenkungssteuer ähneln denen der Erbschaftssteuer. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von der Steuerklasse und dem Wert der Schenkung ab.

1. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Schenkungen

Wenn Sie eine Immobilie verschenken, können Sie von Freibeträgen profitieren, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Dies bedeutet, dass Sie eine Immobilie in regelmäßigen Abständen steuerfrei an Ihre Kinder oder Enkel verschenken können.
Beispiel: Ein Elternteil kann seinen Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Wenn dieser Freibetrag alle zehn Jahre ausgeschöpft wird, können in einem Zeitraum von 20 Jahren insgesamt 800.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

2. Schenkung und Verkauf von geerbtem Eigentum

Wenn Sie eine geerbte Immobilie erhalten haben und diese verschenken oder verkaufen, müssen Sie die Schenkungssteuer auf den Wert der Immobilie zahlen, wenn sie in diesem Zeitraum nicht verkauft wurde. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Erbschaft verschenken.

Steuerliche Behandlung des Verkaufs von geerbten Immobilien

1. Spekulationsfrist und Steuerpflicht

Die Spekulationsfrist spielt auch beim Verkauf von geerbten Immobilien eine Rolle. Normalerweise müssen Sie den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Bei geerbten Immobilien entfällt diese Spekulationsfrist. Das bedeutet, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer geerbten Immobilie steuerfrei sein kann, wenn der Erblasser die Immobilie mehr als zehn Jahre besessen hat.
Beispiel: Wenn der Erblasser eine Immobilie im Jahr 2000 gekauft und im Jahr 2025 vererbt hat, können Sie die Immobilie steuerfrei verkaufen, ohne dass der Gewinn versteuert werden muss.

2. Verkauf von geerbten Immobilien mit Wertsteigerung

Erzielen Sie beim Verkauf einer geerbten Immobilie einen Gewinn, der durch eine Wertsteigerung bedingt ist, kann dieser Gewinn der Einkommensteuer unterliegen. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die innerhalb der Familie verkauft werden.

Tipps zur steuerlichen Gestaltung beim Verkauf von geerbten Immobilien

1. Verkauf nach der zehnjährigen Frist

Wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft hat, können Sie den Verkauf steuerfrei gestalten. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, sollten Sie den Verkauf nach Ablauf der zehn Jahre ins Auge fassen, um die Steuerpflicht zu vermeiden.

2. Verkauf oder Schenkung planen

Überlegen Sie sorgfältig, ob der Verkauf der Immobilie oder eine Schenkung an die nächste Generation die bessere Option ist. Eine Schenkung kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn sie innerhalb der Freibeträge erfolgt und regelmäßig wiederholt wird.

3. Beratung durch Steuerexperten

Die steuerliche Behandlung von geerbten Immobilien ist ein komplexes Thema. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Steuerberater oder Immobilienexperten beraten zu lassen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Fazit: Erbschafts- und Schenkungssteuer beim Verkauf von geerbten Immobilien

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer spielt beim Verkauf von geerbten Immobilien eine bedeutende Rolle. Sie sollten sich im Vorfeld über die steuerlichen Regelungen informieren, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und mögliche steuerliche Belastungen zu minimieren. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater kann Ihnen helfen, den Verkauf oder die Schenkung optimal zu planen und Ihre Steuerlast zu minimieren.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr MÖWE Immobilien Team
Kontakt
MÖWE Immobilien GmbH
Am Mühlberg 3, 18059 Papendorf
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr
© 2024 MÖWE Immobilien GmbH. Alle Rechte vorbehalten
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.