Vertragsentwurf: Der Notar erstellt einen Entwurf des Vertrags und übersendet ihn beiden Parteien zur Prüfung.
Notartermin: Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor, klärt offene Fragen und nimmt Anpassungen vor.
Unterzeichnung: Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag. Der Notar beglaubigt die Unterschriften.
Abwicklung: Der Notar kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und überwacht den Zahlungseingang.